Nicht alles, was dem Körper guttut, ist eine Kassenleistung. Als Selbstzahler können Sie Angebote zur Vorbeugung und zum Wohlbefinden direkt vereinbaren, ohne Rezept. Was für Sie passt, bespreche ich vorher mit Ihnen. Bei Beschwerden oder Schmerzen gehört die Abklärung zuerst zum Arzt, behandelt wird dann auf ärztliche Verordnung.